1 Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/ Tierbesitzer und Leistungserbringerin einen ersten Termin vereinbaren und der Behandlungsvertrag unterschrieben wurde.

Die Leistungserbringerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:

  • Die Leistungsbringerin berät den Tierhalter/Tierbesitzer fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.
  • Der Tierhalter hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die Leistungsbringerin die Wahl der Behandlungsmethode.
  • Die angebotenen Therapiemöglichkeiten sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und schulmedizinisch anerkannt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht noch gewährleistet werden. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

 

2 Terminvereinbarung

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch mit der Leistungsbringerin vereinbart wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter mit 50% des Betrages in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für Terminversäumungen seitens des Tierhalters/Tierbesitzers.

 

3 Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit 0,30€/km berechnet. Startpunkt ist die Adresse „Am Galgenbühl 9/2, 88316 Isny“.

 

4 Honorar und Zahlungsbedingungen

Soweit das Honorar nicht individuell zwischen Leistungsbringerin und Tierbesitzer vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Alle Leistungen werden bei der ersten Behandlung/Beratung nur gegen sofortige Bezahlung erbracht.

Der Tierhalter erhält hier auf Wunsch eine Quittung als Zahlungsnachweis. Ab der zweiten Behandlung/Beratung können die Leistungen auch gegen Rechnung durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Girokonto erbracht werden. Die Leistungsbringerin behält sich jedoch das

 

Recht vor, in besonderen Fällen auf eine direkte Bezahlung nach der Behandlung zu bestehen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto innerhalb von sieben Werktagen zu erbringen.

Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein. Nach einer Mahnung ist nur noch Barzahlung möglich.

Vermittelt die Leistungsbringerin Leistungen Dritter (z.B. Laboruntersuchungen, Röntgenaufnahmen) an den Klienten, ist Sie berechtigt, die vom Dritten in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.

Hinweis auf Steuerbefreiung gem §19 UstG: Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG

 

Preisliste:

Leistung Dauer Preis
Ersttermin / Befund 60-90 Minuten 49 €
Therapie 30 30 Minuten 35 €
Therapie 50 50 Minuten 49 €
5er Block Therapie 30 5 x 30 Minuten 165 €
5er Block Therapie 50 5 x 50 Minuten 235 €
10er Block Therapie 30 10 x 30 Minuten 320 €
10er Block Therapie 30 10 x 50 Minuten 450 €
Blutegeltherapie   49 € zzgl. 8,50 € pro Blutegel

 

 

5 Haftung

Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

 

6 Datenschutz

Der Tierbesitzer wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die Leistungsbringerin kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald Leistungsbringerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.

 

7 Naturavetal

Lea Ohmayer  ist Teilnehmerin des Partnerprogramms von Naturavetal GmbH & Co. KG und Partner des Werbeprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Websites konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu naturavetal.de Werbekostenerstattung verdient werden können. Naturavetal setzt Cookies ein, um die Herkunft der Bestellungen nachvollziehen zu können. Unter anderem kann Naturavetal erkennen, dass Sie den Partnerlink auf dieser Website geklickt haben. Weitere Informationen zur Datennutzung durch Naturavetal erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Unternehmens:

https://www.naturavetal.de/shop/de/datenschutz

 

8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

Rechtliche Hinweise:

Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behält sich die Leistungserbringerin das Recht einer Überweisung an einen Tierarzt oder Tierheilpraktiker vor.

Die Leistungsbringerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Leistungsbringerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Leistungsbringerin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

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